Dass die Kinder erwachsen werden, merkt man spätestens, wenn sie nicht mehr fragen, woher sie kommen und nicht mehr sagen, wo sie hinwollen.

Wenn aus Mädchen Frauen werden

Pubertät ist keine Krankheit - allerdings macht sie manchmal schon Beschwerden. Der Körper erändert, die Hormone spielen verrückt, man hat nur noch Schmetterlinge im Bauch und frau kennt sich plötzlich selbst mit sich gar nicht mehr aus. Die Frauenärztin ist dann oft eine erste und wichtige Ansprechpartnerin, gerade dann, wenn es um Verhütung und Beschwerden bei der Regelblutung geht. Zugegeben, vor dem ersten Besuch beim Frauenarzt oder bei der Frauenärztin haben viele Mädchen ein etwas mulmiges Gefühl. Das ist auch ganz natürlich; denn schließlich ist alles neu und man weiß “beim ersten Mal” nicht, was einen bei der Untersuchung erwartet. Mit der Zeit wird aber auch der Termin beim Frauenarzt ein ganz normaler Arztbesuch sein - so wie die Behandlung beim Hausarzt. Meist gibt es für den ersten Besuch beim Frauenarzt einen bestimmten Anlaß; z.B.wenn Probleme mit der Regel auftreten, es um Informationen zu Verhütungsmethoden geht, Verhütungsmittel benötigt werden, ein Schwangerschaftstest durchgeführt werden soll oder die “Pille danach” gebraucht wird.

Was passiert beim "ersten Mal? Vor der eigentlichen Untersuchung nehmen wir uns Zeit für ein ausführliches persönliches Gespräch. Wir beantworten gern alle Fragen zur körperlichen Entwicklung oder den unterschiedlichen Verhütungsmethoden. Danach - manchmal auch erst beim nächsten Termin - beginnt die eigentliche gynäkologische Untersuchung. Diese Untersuchung (Tastuntersuchung, Abstricht) dauert nicht lange und tut auch nicht weh. Im anschließenden Gespräch besprechen wir dann gemeinsam den Befund und es gibt - falls gewünscht oder notwendig - ein Rezept.

Für die Verordnung der Pille gibt es übrigens keine vorgeschriebene Altersgrenze. Wenn eine junge Frau allerdings noch keine 16 Jahre alt bist, finden wir es wichtig, dass auch die Einwilligung der Eltern zur Verordnung vorliegt. In Ausnahmefällen können wir die Pille auch schon ab 14 Jahren verordnen. Dafür sind aber bestimmte Voraussetzungen erforderlich, die wir gern im persönlichen Gespräch erläutern. Die Kosten für die Pille werden bis zum 20. Lebensjahr von den Krankenkassen erstattet. Danach gibt’s ein Privatrezept. Selbstverständlich erfahren weder die Eltern oder der Freund etwas über Anliegen, Beschwerden oder Untersuchungsbefund - es sei denn, es wird ausdrücklich gewünscht ausdrücklich. Denn als Ärzte unterliegen wir der Schweigepflicht und dürfen Informationen über unsere Patientinnen nicht an andere weitergeben.